Die Online Scheidung empfiehlt sich immer dann, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und alle Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht für eheliche Kinder, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich bereits vor der Einreichung des Scheidungsantrages geregelt wurden. Es empfiehlt sich schon aus Kostengründen, eine derartige Regelung noch während der Trennungszeit zu treffen. Gewöhnlicherweise werden sogar Scheidungskosten gespart, da die Ehescheidung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt und die meisten Familiengerichte den Streitwert, wonach sich die Kosten der Scheidung berechnen, um bis zu 20 % reduzieren.
Wir bieten Ihnen die günstige, bequeme und schnelle Möglichkeit der Scheidung in 3 Schritten.